Packung und Warnhinweise

Warnhinweise können helfen, über die Risiken des Rauchens aufzuklären. Für eine umfassende Aufklärung braucht es aber keine übergroßen Schockbilder oder gar Einheitsverpackungen.

Durch die Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40/EU ist seit 2014 ein neuer Rechtsrahmen für Tabakprodukte und deren Verpackung geschaffen worden. Wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinie sind Bildwarnhinweise mit sogenannten Schockbildern. Diese müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Feinschnittverpackungen bedecken. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte im Mai 2016. Nach einer einjährigen Abverkaufsfrist dürfen nunmehr nur noch Zigaretten- und Feinschnittpackungen verkauft werden, die die neuen Bildwarnhinweise tragen.

Position von BAT Germany zum Abdruck großflächiger Bildwarnhinweise und zu weiteren Packungsbeschränkungen

Warnhinweise, die 65 Prozent der Vorder- und der Rückseite einer Zigarettenschachtel bedecken, gehen bedeutend über das Maß hinaus, das notwendig ist, um die Konsumenten über die mit dem Rauchen verbundenen Gefahren aufzuklären. Derartig große Warnhinweise verletzen aus unserer Sicht grundlegende Marken- und Eigentumsrechte und tragen nicht zu einer verbesserten Information der Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Bei dieser Maßnahme handelt es sich nicht mehr um Aufklärung oder Information über die Gefahren des Rauchens, sondern vielmehr um den Versuch staatlicher Regulierung, erwachsene Bürgerinnen und Bürger durch Abschreckung zu einem erwünschten Verhalten zu bewegen.

Dies gilt umso mehr für bisweilen geäußerte Forderungen nach gesetzlich vorgeschriebenen Einheitsverpackungen, wie sie beispielsweise in Australien, Großbritannien oder Frankreich eingeführt worden sind. Solche „Plain Packs“ sind Zigarettenschachteln in gänzlich identischer Gestaltung. Dies beinhaltet das einheitliche Aussehen der Verpackungen und ein Verbot von markenspezifischem Branding. Bei „Plain Packaging“ erscheinen alle Marken in derselben Farbe (z.B. Schlammgrün) und auch die Markennamen werden in einheitlicher Typografie auf die Schachteln gedruckt.

Einen solchen Eingriff in die Wirtschaft und in unsere Gesellschaft lehnen wir strikt ab. Als Unternehmen, das ein legales Produkt vertreibt, muss es uns möglich sein, mit unseren Konsumenten durch Markenwerbung zu kommunizieren. Die Markenidentität ist ein sehr wertvolles Firmeneigentum. Individuelle Verpackungen zu verbieten, stellt de facto eine Enteignung in Bezug auf unsere Marke dar. Wir sind davon überzeugt, dass derartige Einheitsverpackungen gegen geltendes Recht in Deutschland verstoßen würden, da sie unverhältnismäßig in verfassungsrechtlich und europarechtlich garantierte Grundrechte eingriffen.

Unwirksamkeit von „Plain Packaging“

Einige Menschen denken, dass die Farben, Designs und Marken, die auf Zigarettenpackungen verwendet werden, diese – besonders für junge Leute – attraktiver machen.

Es gibt jedoch keine überzeugenden Beweise dafür, dass „Plain Packs“ Jugendliche wirksam vom Rauchen abhalten, bestehende Raucher dazu ermutigen, aufzuhören, oder verhindern, dass ehemalige Raucher wieder mit dem Rauchen beginnen.

Im Dezember 2012 hat Australien als erstes Land „Plain Packaging“ eingeführt. Nach nunmehr fünf Jahren ist klar, dass „Plain Packaging“ das vorrangige politische Ziel, den Tabakkonsum zu reduzieren, nicht erreicht. Die eigenen Daten der australischen Regierung zeigen keinen signifikanten Rückgang der australischen Raucherquote zwischen 2013 und 2016. Dies ist das erste Mal seit über zwei Jahrzehnten, dass kein statistisch signifikanter Rückgang verzeichnet wurde.

Der illegale Tabakmarkt hat jedoch erheblich zugenommen – die Kriminellen, die hinter diesem illegalen Handel stehen, profitieren jetzt auf Kosten der australischen Steuerzahler, und die Regierung verliert jährlich rund 1,6 Milliarden Australische Dollar an Steuereinnahmen.

Aus der Sicht von BAT gibt es effektivere gesundheitspolitische Wege, um Raucherraten zu reduzieren, insbesondere in den Bereichen Risikoreduzierung und Aufklärung sowie Jugendschutz . Mehr zu unserem Standpunkt zu „Plain Packaging“ lesen Sie hier .

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