Unsere internationalen Marketingprinzipien
Im Hinblick auf unser Unternehmensverhalten erlegen wir uns selbst hohe Standards auf. Wir stimmen zu, dass unsere Industrie reguliert werden sollte, aber wir sind auch der Meinung, dass wir zum Ausbauen unseres Marktanteils die Möglichkeit haben sollten, bezüglich unserer Produkte verantwortungsvoll mit erwachsenen Konsumenten zu kommunizieren.
Produktbezogene Werbung von BAT Germany richtet sich nie an Minderjährige und sieht als Zielgruppe ausschließlich erwachsene Raucher oder solche, die bereits E-Zigaretten oder andere Nikotinprodukte nutzen. Um unserer Verantwortung im Bereich Marketing gerecht zu werden, haben wir uns strenge Richtlinien auferlegt.
Unsere Internationalen Marketingrichtlinien (IMP) sorgen für detaillierte Vorgaben zu allen Aspekten des Marketings für unsere klassischen Tabakprodukte zum Rauchen und unser Portfolio aus potenziell risikoreduzierten Produkten – von Printmedien, Plakatwerbung und elektronischen Medien über Werbeveranstaltungen und Verpackung bis zu Sponsoring. Zentral bei unseren Marketingrichtlinien ist unser langjähriges Versprechen, sicherzustellen, dass sich keine Marketingmaßnahme an Jugendliche richtet oder eine besondere Anziehungskraft auf Jugendliche ausübt. Die Marketingrichtlinien gelten weltweit und gehen in einigen Ländern über die Erfordernisse der lokalen Gesetze hinaus. Ihre Einhaltung durch die Unternehmen der BAT Gruppe ist Gegenstand eines regelmäßigen internen Revisionsprozesses, gestützt durch eine jährliche Selbstzertifizierung durch das Management Board und eine Überprüfung durch das Audit Committee. Jeder Verstoß wird jährlich von der BAT Gruppe veröffentlicht.
Unser Marketing ist über sämtliche Produkte hinweg:
Internationale Marketingprinzipien (459 kb)
International Marketing Principles (1.4 mb)
Die deutsche Zigarettenindustrie ging bereits 1966 eine freiwillige Selbstbeschränkung für die Werbung von Tabakprodukten ein, um ihrer Verantwortung gegenüber Verbrauchern und Öffentlichkeit Rechnung zu tragen. Diese Vereinbarung wurde im Laufe der Jahre kontinuierlich überarbeitet und verschärft. Die Einhaltung sämtlicher Regelungen wird durch eine freiwillige Selbstkontrolle überwacht. Bis heute bilden die vor über 50 Jahren festgeschriebenen Verpflichtungen die Basis für ein wirksames System freiwilliger Selbstbeschränkung – sie beziehen sich im Wesentlichen auf zwei Kernbereiche.